15.12.2016

Kindersicherheit

Schnüre, Ketten, Gurte: So sind Kinder auf der sicheren Seite – und Sie auch!

Die Europäische Norm für die Sicherheit von Kindern (DIN EN 13120:2009) im Zusammenhang mit dem innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz an Fenstern und Balkon- oder Terrassentüren setzte auf die freiwillige Kennzeichnung von Warnhinweisen an den Produkten sowie in den Montage- und Bedienungsanleitungen.

Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission im Jahr 2014 die Vorschriften und Normen bezüglich Kindersicherung überarbeiten lassen und dieses als Mandat an das Europäische Komitee für Normung (CEN) gegeben. Die rechtliche Grundlage für die mandatierte Eigenschaft Kindersicherheit ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2001/95/EG „Allgemeine Produktsicherheit“, die in Deutschland durch das „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ (Produktsicherheitsgesetz– ProdSG) umgesetzt wird.

Die neue DIN EN 13120:2009+A1:2014 regelt auch das Thema Kindersicherheit beim innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz. Seit dem 1. September 2014 müssen alle Produkte des innenliegenden Sonnenschutzes der neuen Norm entsprechen, um eine Konformitätsvermutung gegenüber dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu bewirken. Mit der neuen DIN wurde die bisherige Rechtssituation auf EU-Ebene auch für den Sicht- und Sonnenschutz erweitert. Aus einer „Kann“-Regelung und einer einfachen Produktkennzeichnung wurde nun eine klare Vorgabe geschaffen. Fachspezialisten für den Sicht- und Sonnenschutz sind zu einer sicheren und dabei auch normgerechten Ausführung verpflichtet. Kindersicherheit hat dabei oberste Priorität.

Die Norm gilt u.a. für: Jalousien, Rollos, Lamellenvorhänge, Plissees, Raffrollos/Raffvorhänge und Flächenvorhänge. Die von erfal angebotenen Produkte berücksichtigen natürlich diese wichtigen Vorgaben. Bei Verkauf oder Installation durch Fachhändler sind jedoch einige Punkte zu beachten, um die normgerechte Ausführung sicherzustellen.

Die Gefahr einer Strangulierung soll durch Fixierungspunkte an der Wand gebannt werden. Die Schlaufen mit sogenannten ortsfesten Spannvorrichtungen oder Zugschnüren sind aufgrund ihrer Reißfestigkeit mindestens 150 cm vom Boden entfernt an der Wand zu fixieren.
Da die Hersteller in der Regel die Montagehöhe nicht kennen, bietet eine auf die Produkthöhe bezogene maximale Schnurlänge in der Praxis Unterstützung: Die Schlaufenlänge des Abreißsystems beträgt maximal 2/3 der Produkthöhe. Die Schlaufe der Spannvorrichtung und die Länge der Zugschnüre sind abhängig von der Produkthöhe: ≤ 250 cm Produkthöhe werden die Schlaufen mit max. 100 cm angelegt, > 250 cm beträgt die Schlaufenlänge die Produkthöhe minus 150 cm.

Darüber hinaus gibt es auch schnur- und schlaufenlose Produkte (z. B. verspannt, motorisiert), welche die Anforderung der DIN erfüllen.
Produkte oder Sicherheitseinrichtung und Montage-/Bedienungsanleitung sind mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen. Der Warnhinweis muss am Produkt oder an der Sicherheitseinrichtung und in der Montage-/ Bedienungsanleitung aufgeführt sein. Vom Fachbetrieb wird erwartet, dass er Endkunden auf die möglichen Gefahren hinweist und die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtung erläutert.

Zur Sicherstellung der DIN-Vorschrift und Gewährleistung maximaler Kindersicherheit haben Hersteller und Fachhändler eine geteilte Verantwortung:

  • Der Hersteller ist verantwortlich dafür, dass alle Bestandteile des Produktes in Übereinstimmung mit den geltenden Normen und Gesetzen gefertigt und geliefert werden.
  • Der Fachbetrieb ist dafür verantwortlich, dass Endkunden über mögliche Risiken aufgeklärt und die Produkte fachgerecht ausgemessen und montiert werden.


FAQ sowie weitere Informationen zum Thema Kindersicherheit finden Sie unter http://kindersicherheit.vis-online.de

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